Gemeinde Burgistein

Ein Dorf mit Herz – "mis Daheim"

Herzlich willkommen auf der Webseite der Gemeinde Burgistein

Ich freue mich, Ihnen auf unserer Homepage das schöne Burgistein vorstellen zu dürfen. Wer sich näher mit dieser Gemeinde befasst, wird schnell feststellen, dass hier "Lebensqualität" kein leeres Wort ist. Es ist nicht nur die schöne Wohnlage, sondern auch das harmonisch gewachsene Dorf, welches dazu führt, dass man sich sofort in Burgistein wohl fühlt.

Vom ehemals vorwiegenden Bauerndorf aus früheren Zeiten hat es sich zu einem fortschrittlichen Dorf entwickelt. Dabei ist stets mehr Gewicht auf die Qualität als auf die Quantität gelegt worden. Die Strategie ist es, mit massvollen und verkraftbaren Investitionen und klaren Prioritäten die Infrastruktur der Bevölkerungsentwicklung und Bedarf anzupassen. Der siebenköpfige Gemeinderat und die gut organisierte Gemeindeverwaltung setzen den Volkswillen in die Tat um und planen die künftige Entwicklung. Stolz sind wir auch auf unserer Vision und gelebten Werte. 

«Burgistein ein Dorf mit Herz, mis Daheim»

Mit den künftigen 4 strategische Schwerpunkte bestimmen wir die nachhaltige und künftige Ausrichtung der Gemeinde Burgistein: Finanzen, Infrastruktur, Umwelt und Energie und Kultur.

Wünschen Sie mehr Informationen oder löst es Fragen aus, melden Sie sich bitte bei unserer Gemeindeverwaltung. Ein kompetentes und hoch motiviertes Team weiss Rat.
Nun wünsche ich Ihnen beim "Durchstöbern" unserer Hompage viel Spass.

Kurt Urfer Kurt Urfer
Gemeindepräsident

Aktuelles

02. September 2025

Feuerwehr-Rekrutierung 2026

Gemäss Feuerwehrreglement (Art. 3) sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 19. und 52. Altersjahr der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.

Somit sind ab 1. Januar 2026 die Jahrgänge 1974 bis 2007 feuerwehrdienstpflichtig.

Die Pflicht muss durch aktive Dienstleistung (Einteilung in die Feuerwehr) oder durch Bezahlung der Ersatzabgabe erfüllt werden.

Interessierte Frauen und Männer, die aktiven Dienst in unserer Feuerwehr leisten möchten oder Fragen zum Feuerwehrdienst haben, melden sich bis am 12. Oktober 2025 beim:

Kommandant Beat Spahni             079 362 69 90 oder

Vize-Kdt Christian Wyss                079 310 72 74

Feuerwehrkommission Burgistein

 

25. August 2025

Teilrevision Überbauungsordnung "Alpenblick" - öffentliche Mitwirkung vom 22.08.-22.09.25

Der Gemeinderat Burgistein bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die Teilrevision der Überbauungsordnung Nr. 1 "Alpenblick" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Folgende Unterlagen liegen 30 Tage, vom 22. August bis und mit 22. September 2025 in der Gemeindeverwaltung auf:

-Überbauungsvorschriften UeO Alpenblick
-Überbauungsplan UeO Alpenblick
-Erläuterungsbericht UeO Alpenblick

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an den Gemeinderat, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein zu richten.

Burgistein, 20. August 2025

Gemeinderat Burgistein

25. August 2025

Newsletter Gemeinderat August 2025

Der Gemeinderat gibt neu jeweils nach den Sitzungen einen Newsletter über die behandelten Geschäfte bzw. Beschlüsse heraus:

-Newsletter August 2025

22. August 2025

Naturpark Gantrisch - Projekt "Lebendiges Gürbetal"

Haben Sie Zeit und Lust, sich im Rahmen von Freiwilligenarbeit am Projekt "Lebendiges Gürbetal" des Naturparks Gantrisch im Bereich Biodiversität zu betätigen? Acht Gürbetaler Dörfer treten während 3 Jahren gegeneinander an…
•Wer sammelt am meisten Quadratmeter Biodiversität und damit Punkte für sein Dorf?
•Wie viele Quadratmeter Biodiversität sammeln wir gemeinsam?


Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Auskunft erteilt: Verein Naturpark Gantrisch, Ursula Huonder, Tel. 031 808 00 52.

18. August 2025

Anschaffung neues Sportmaterial

Die Gemeinde hat neues Sportmaterial (Langbank, Fussbälle, Handbälle, Springseile, Kletterleiter, Transportwagen etc.) angeschafft. Der Sportfonds des Kantons Bern hat die Anschaffungen (teilweise) mit CHF 1'670.00 subventioniert. Der Gemeinderat freut sich über den kantonalen Beitrag zur Entlastung des Gemeindebudgets sehr.

 

15. August 2025

Personeller Wechsel Finanzverwaltung

Seit 01. Juni 2019 wird unsere Finanzverwaltung in einem externen Mandat durch die Firma Fankhauser + Partner, Huttwil, geführt. Zuständig für Burgistein war bisher Roman Kauz, dipl. Finanzverwalter. Per 01.09.2025 findet nun ein Wechsel zu Marc Zeller statt. Wir freuen uns, Marc in unserem kleinen Team begrüssen zu dürfen.

11. Juli 2025

Neophyten im Garten - Gratis-Sammelsack bei der Gemeindeverwaltung erhältlich

Was sind Neophyten? Eine Pflanze wird als invasiver Neophyt bezeichnet, wenn sie sich stark ausbreitet und die einheimische Flora verdrängt. Es sind ca. 18 Arten, die zu dieser Gruppe gehören. Diese Pflanzen dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht bzw. verkauft werden. Einige Arten beeinträchtigen die Gesundheit von Menschen und Tieren. Sie destabilisieren Bachufer, Böschungen oder richten Schäden an Bauten an. Sie verursachen ökonomische Schäden, haben Einfluss auf Bauten, auf die Land- und Forstwirtschaft oder auf Verkehrswege, etc.

Ab August 2025 gibt die Gemeindeverwaltung gratis Sammelsäcke für Neophyten ab. Diese dürfen nicht mit der Grünabfuhr entsorgt werden und dürfen auch nicht auf den Kompost. Weitere Hinweise finden Sie in diesem Merkblatt der Gemeinde Belp.

 

20. März 2025

Spartageskarte Gemeinde

Per 1. Januar 2024 wurden die Tageskarten Gemeinde durch die Spartageskarte Gemeinde abgelöst. Das kontingentierte Angebot, das exklusiv bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen erhältlich ist, steht den Kundinnen und Kunden in zwei Preisstufen für die 1. und 2. Klasse mit oder ohne Halbtax zur Verfügung. Abgegeben wird die Karte als personalisiertes Mobile- oder Papierticket.

Bezug in Burgistein

Der Bezug der Spartageskarten erfolgt ausschliesslich am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten.

Die Tageskarte wird mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum der reisenden Person personalisiert sein und kann somit nicht mehr an eine Drittperson weitergegeben werden. Die Spartageskarten können jeweils 6 Monate vor Reisetag bezogen werden.

Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, können nur noch Spartageskarten mit dem höheren Preis gekauft werden. Ist auch die Preisstufe 2 ausverkauft, können für den jeweiligen Reisetag keine Spartageskarten Gemeinde mehr gekauft werden. Alle Verkaufsstellen greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewünschten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde/Stadt mehr eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden.

Kaufinteressierte können sich ab sofort unter www.spartageskarte-gemeinde.ch über die Verfügbarkeit am gewünschten Tag informieren. Zudem finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Bedingungen.